Änderungskündigung: Wann müssen Sie sich entscheiden?


In der Rubrik "Bilden Sie sich Ihr Urteil" behandelt der Newsletter Assistenz & Sekretariat inside in jeder Ausgabe einen aktuellen Fall aus dem Bereich Arbeitsrecht und faßt das Urteil kurz und leicht verständlich zusammen.

Das war der Fall: Ein Mitarbeiter bekam von seinem Arbeitgeber am 2.8.2004 eine Änderungskündigung zum 28.2.2005. Der Arbeitgeber wollte, dass sich der Mitarbeiter umgehend entscheidet, ob er das Angebot, das Teil der Änderungskündigung war, vorbehaltlos akzeptiere oder nicht. Der Mitarbeiter ließ sich mit der Entscheidung Zeit und erklärte erst am 16.10.2004, dass er das Angebot und somit die Änderungskündigung annehmen wolle.

Diese späte Erklärung akzeptierte der Arbeitgeber nicht mehr. Er war der Meinung, die Annahmeerklärung sei viel zu spät gekommen. Deshalb würde das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der regulären Kündigungsfrist enden. Dagegen klagte der Mitarbeiter. Wer, glauben Sie, behielt vor Gericht recht?

So entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) im Falle dieser Änderungskündigung

Die Kündigung war wirksam. Eine umgehende Entscheidung hätte der Mitarbeiter zwar nicht fällen müssen, aber sich mehr als zwei Monate für die Entscheidung Zeit zu lassen war zu lang. Die zu kurz gesetzte Frist verlängerte sich in diesem Fall automatisch auf drei Wochen (BAG 1.2.2007, 2 AZR 44/06).

Wenn Sie eine Änderungskündigung erhalten, müssen Sie sich generell innerhalb einer Frist von drei Wochen entscheiden, ob Sie die vorgeschlagene Änderung Ihrer Arbeitsbedingungen akzeptieren oder nicht.

Wenn Sie sich länger für die Entscheidung Zeit lassen, wird die eigentliche Kündigung, die ja der Änderungskündigung zu Grunde liegt, wirksam und Sie haben Ihren Arbeitsplatz verloren. Das BAG ist der Ansicht, dass einem Mitarbeiter drei Wochen genügen, um das Angebot der Änderungskündigung rechtlich prüfen zu lassen.

Mein Tipp: Eine Änderungskündigung ist (noch) keine Kündigung. Noch haben Sie alle Fäden in der Hand. Also nutzen Sie die drei Wochen Frist. Sollten Sie an irgendeiner Stelle unsicher sein oder Fragen haben, wenden Sie sich umgehend an einen Spezialisten. Fragen Sie Ihren Chef, ob Sie ein oder zwei Tage in der neuen Abteilung Probe arbeiten dürfen, um sich einen eigenen Eindruck von Ihrer neuen Aufgabe zu machen. Reden Sie mit Kollegen, die in Ihrem möglichen neuen Bereich arbeiten oder die bereits einen ähnlichen Wechsel vollzogen haben. Sollten Sie eigene Änderungsvorschläge zu Ihrer Änderungskündigung haben, reden Sie mit Ihrem Chef. Manchmal können sich durch eine Änderungskündigung ganz neue Möglichkeiten ergeben, an die Sie im ersten Moment vielleicht noch nicht gedacht haben.