Wenn Arbeitnehmern in der zweiten Hälfte des Jahres gekündigt wird – also zum Beispiel am 2. Juli –, haben sie Anspruch auf das Urlaubsentgelt des gesamten Jahres.
Das heißt:
Der Arbeitgeber muss den noch verbliebenen Urlaub bis zum Jahresende finanziell ausgleichen.
(AG Frankfurt am Main, AZ: 7 Ca 7053/02).
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