Aufmerksamkeiten und Geschenke von Kunden: Lassen Sie sich nicht bestechen!


Sie bekommen sicher auch mal Geschenke von Kunden oder Geschäftspartnern – als rechte Hand des Chefs ist das auch nicht weiter ungewöhnlich. Manches Geschenk von Kunden wird Sie besonders freuen, andere kommen Ihrem Geschmack vielleicht nicht so entgegen. Das Wichtigste aber ist, dass Sie sich darüber im Klaren sind, dass Ihnen womöglich der eine oder andere das Geschenk nicht nur aus reiner Nettigkeit überreicht, sondern bestimmte Vorteilserwartungen damit verknüpft. Und das würde dann ganz klar in Richtung Bestechung gehen.

Häufig ist die Annahme von Geschenken von Kunden in Unternehmen vertraglich geregelt (Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag). Hieran muss sich dann jeder Mitarbeiter halten. Aber solche Regelungen über den Umgang mit Geschenken von Kunden gibt es nicht in jedem Unternehmen.

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Die folgenden Tipps helfen Ihnen, nicht nur stil-, sondern auch rechtssicher mit Geschenken von Kunden umzugehen:

  • Zeigen Sie ruhig Ihre Freude, wenn Sie ein Geschenk von einem Kunden bekommen, und bedanken Sie sich dafür. Wenn das Geschenk in einem akzeptablen finanziellen Rahmen liegt, zum Beispiel ein kleiner Blumenstrauß, eine Süßigkeitenbox oder eine delikate Teemischung, dann können Sie beruhigt annehmen, dass nicht gleich ein Bestechungsversuch dahintersteckt, sondern der Geber Ihnen nur eine Freude machen will.
  • Teilen Sie Geschenke von Kunden, wenn Sie im Vergleich zu Ihren Kollegen großzügiger bedacht werden. Bringen Sie die Sachen zum nächsten Meeting mit, stellen Sie sie in die Kaffeeküche oder essen Sie sie gemeinsam mit Ihrem Chef. Wenn Sie Blumen oder Dekoratives  geschenkt bekommen, dann stellen Sie alles so hin, dass sich möglichst viele Mitarbeiter daran erfreuen können. Auf diese Art beweisen Sie nicht nur Teamgeist, sondern zeigen auch, dass Sie weit entfernt davon sind, bestechlich zu sein.
  • Seien Sie sensibel gegenüber unangemessen wertvollen Geschenken von Kunden. Kleinigkeiten können Sie bedenkenlos annehmen. Und bestimmt haben Sie mittlerweile ein Gespür dafür entwickelt, was den Rahmen einer kleinen Aufmerksamkeit bei Weitem sprengt. Wenn Sie den Eindruck haben, ein solches Geschenk von einem Kunden zu bekommen, dann lehnen Sie es höflich, aber konsequent ab. Gehen Sie auf Nummer sicher und berichten Sie Ihrem Chef immer von Geschenken von Kunden. Sprechen Sie mit ihm ab, ab welcher Größenordnung er es für richtig hält, besser abzulehnen.
  • So ist die Rechtslage: Teure Geschenke von Kunden können leicht als Bestechungsversuch ausgelegt werden. Auch wenn Sie dem Kunden oder Geschäftspartner, der Ihnen das Geschenk überreicht, tatsächlich keinen Vorteil verschafft haben, kann die Annahme eines teuren Geschenks von Kunden ein Kündigungsgrund sein. Wie schnell so etwas gehen kann, zeigt der Fall eines Personalmanagers, der von einem Partnerunternehmen eine Eintrittskarte für ein Fußballspiel geschenkt bekam. Diese Karte galt für den VIP-Bereich;die Bewirtung während des Spiels war dementsprechend teuer. Vor Gericht reichte diese Tatsache aus – die Kündigung durch den Arbeitgeber wegen Bestechung war rechtskräftig (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, 16.01.09, Az. 9 Sa 572/08).

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