Das kommt leider immer noch zu oft vor. Ihr Chef, Sie oder andere Geschäftsreisende des Unternehmens sind mit dem Zug unterwegs und es kommt zu einer ärgerlichen Verspätung. Das müssen Sie nicht einfach hinnehmen, sondern können von der Bahn, je nach Situation, eine Entschädigung verlangen.
Assistenz & Sekretariat inside - Der neue Trainingsbrief für die effiziente und erfolgreiche Sekretärin und Assistentin
Art der Verspätung | Ansprüche allgemein |
1. Zugverspätung oder -ausfall. Wenn Sie aus einem dieser beiden Gründe den Anschluss an einen anderen Zug oder den letzten fahrplanmäßig vorgesehenen Anschluss an ein öffentliches Verkehrs- mittel verpassen, haben Sie nebenstehende Ansprüche: | - Verzicht auf die Weiterfahrt und Erstattung des Fahrpreises für die nicht durchfahrene Strecke. - Verzicht auf die Weiterfahrt und entgeltfreie Rückkehr mit dem nächsten geeigneten Zug zum Abfahrtsbahnhof. Sie können die Erstattung von Fahrpreis und Gepäckfracht sowie die kostenfreie Rücksendung des Reisegepäcks verlangen. - Kostenlose Fortsetzung der Reise mit einem Zug, der zum selben Zielbahnhof fährt. |
2. Weiterreise ist vor 24:00 Uhr nicht möglich. Können Sie Ihre Reise wegen Ausfall, Verspätung oder Verpassen des Anschlusszuges nicht bis 24.00 Uhr mit einem anderen fahrplanmäßigen Verkehrs- mittel fortsetzen, haben Sie folgende Möglichkeiten: | - Erstattung der angemessenen Kosten (kein 5- Sterne-Hotel) "im Zusammenhang mit der Über- nachtung": Übernachtungskosten und Taxikosten für die Fahrt zum und vom Hotel sowie die Kosten für die Benachrichtigung wartender Personen am Zielbahnhof bis höchstens 80 € pro Person. - Erstattung der Kosten für den Transfer mit anderen Verkehrsmitteln, z. B. Taxi, sofern dies preisgünstiger und zumutbar ist. - Alternativ können Sie auch die Ansprüche gelten machen, die für Zugverspätung oder -ausfall vor- gesehen sind. |
Zugart / Ticket | Konkrete Entschädigung |
Reise mit ICE, Intercity (IC), Eurocity (EC) und Verspä tung am Zielbahnhof von mehr als 60 Minuten: | Sie haben Anspruch auf eine Entschädigung von 20 % des Fahrpreises, bei Fahrkarten für Hin- und Rückfahrt 20 % des halben Fahrpreises, mindestens aber 5 €. |
Reise mit dem ICE-Sprinter bei einer Verspätung am Zielbahnhof ab 30 Minuten: | Sie können den ICE-Sprinter-Aufpreis in Höhe von 10 € (2. Klasse) bzw. 15 € (1. Klasse) zurückverlangen. |
Sie besitzen eine Zeitkarte: | Pauschale Entschädigung von 5 € (2. Klasse) bzw. 7,50 € (1. Klasse). Dies gilt auch für Besitzer einer RIT- und Rail&Fly-Fahrkarte. |
Sie besitzen eine BahnCard 100: | Pauschale Entschädigung von 10 €, bei einer BahnCard 100 First pauschal 15 €. |
Reise mit Nachtreisezug (CityNightLine, D-Nacht, EuroNight, UrlaubsExpress und DB Nachtzug) bei einer Verspätung am Zielbahnhof von mehr als 120 Minuten: | Erstattung von 20 % des Fahrpreises, inklusive Aufpreis für Schlaf-, Liege- oder Sitzwagen für die betroffene Fahrt. |
Wichtig: Die Entschädigung gilt nicht nur für den einzelnen Zug, sondern umfasst die gesamte Reisekette im Fernverkehr. Das bedeutet: Verpassen Sie aufgrund einer geringfügigen Verspätung Ihren Anschlusszug und treffen deshalb an Ihrem Zielbahnhof mit mehr als 60 Minuten Verspätung ein, haben Sie Anspruch auf die Entschädigung.
Assistenz & Sekretariat inside
Steigende Anforderungen im Sekretariat? So bleiben Sie am Ball!
Allerdings: Umständlich, wie die Bahn ist, werden die anfallenden Kosten nicht einfach ausgezahlt oder auf ein Konto überwiesen. Sie müssen sich stattdessen an einem Fahrkartenschalter mit erheblichem bürokratischen Aufwand eine Gutschriftausstellen lassen, die dann z. B. auf die nächste Fahrkarte angerechnet werden kann.