Bilden Sie sich Ihr Urteil: Kündigung: Vorteil für Mitarbeiter mit Kindern?


Das war der Fall:

Eine Bank hatte einer 58 Jahre alten ledigen Sekretärin betriebsbedingt gekündigt, weil deren Tätigkeit von einer sechs Jahre jüngeren und verheirateten Kollegin mit zwei Kindern übernommen werden sollte. Dagegen klagte die Sekretärin mit der Begründung, die Kündigung sei nicht rechtens. Wer, glauben Sie, behielt Recht?

So hat das Arbeitsgericht Frankfurt am Main entschieden:

Der jüngeren Mutter hätte zuerst gekündigt werden müssen. Das höhere Alter und die damit verbundenen schlechteren Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt müssen bei der Sozialauswahl stärker berücksichtigt werden als die Kinder der Kollegin. Darüber hinaus hat die Bank keine Hinweise auf mögliche Unterhaltsverpflichtungen der jüngeren Mitarbeiterin gegeben.

Die Richter gaben der Klage der 58-jährigen Sekretärin gegen die Bank statt und erklärten die Kündigung der Frau für gegenstandslos (AG Frankfurt/Main, 26.4.05, Az: 1 Ca 7274/03).

 

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