Bilden Sie sich Ihr Urteil: Tödlicher Unfall beim Betriebsausflug


Das war der Fall: Ein Mitarbeiter hatte auf einem Betriebsausflug erheblich zu viel Alkohol zu sich genommen und war nach einiger Zeit stark betrunken. In diesem Zustand wollte er im Rahmen des Betriebsausflugs an einer Bootsfahrt teilnehmen und stürzte dabei aus einem Boot. Der Unfall endete tragisch: Der Mann ertrank. Bei der Obduktion wurden in seinem Blut 2,99 Promille Alkohol gemessen. Die
Witwe erhob Klage gegen den Arbeitgeber.

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Ihre Begründung: Die Sicherheitsvorkehrungen auf dem Boot seien unzureichend gewesen, der Arbeitgeber müsse deshalb Schadenersatz zahlen. Diesen Vorwurf wies der Arbeitgeber zurück. Wer, glauben Sie, behielt vor Gericht Recht? Müssen Ihr Chef oder Sie einen betrunkenen Mitarbeiter tatsächlich auf einem Betriebsfest vor sich selbst schützen?

So urteilten die Richter des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main:
Der Arbeitgeber ist für diesen Unfall nicht unbedingt verantwortlich, auch nicht für dessen tödlichen Ausgang. Nach Auffassung des Gerichts ist der Arbeitgeber vor allem nicht verpflichtet, den Alkoholkonsum zu unterbinden. Eine Ausnahme gilt höchstens dann, wenn der Alkoholmissbrauch aufgefallen ist.

Die Begründung der Richter:
Jeder erwachsene Teilnehmer an einer Betriebsfeier ist für seinen Alkoholkonsum selbst verantwortlich. Insbesondere hat der Arbeitgeber in diesem Fall nicht damit rechnen müssen, dass die Abgabe kostenloser alkoholischer Getränke dazu führt, dass sich erwachsene Mitarbeiter regelrecht betrinken (OLG Frankfurt a. M., 05.09.2007, Az. 17 U 11/07).

Praxistipp für Sie: Sie und Ihr Chef müssen also nicht jeden Mitarbeiter auf einer Feier genau beobachten, ob er zu viel getrunken hat. Insbesondere trifft Sie keine Schuld für einen eventuellen Unfall, wenn der Mitarbeiter trotz Alkoholisierung nach außen hin unauffällig bleibt. Kritisch wird es für Sie erst, wenn der Mitarbeiter schon früher durch Alkoholmissbrauch aufgefallen oder sein völlig betrunkener Zustand offensichtlich ist. In diesem Fall sollten Sie in riskanten Situationen einschreiten und ihn auf jeden Fall am Heimfahren mit dem eigenen Auto hindern.