Bilden Sie sich Ihr Urteil: Vertag nicht lesbar: Unterschrift gültig?


Das war der Fall:

Ein Mitarbeiter, der einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet hatte, focht diesen später vor Gericht an, weil er angeblich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keine Lesebrille zur Hand hatte und deshalb den Text nicht richtig hatte lesen können.

Was glauben Sie? War der Vertrag tatsächlich nichtig?

So urteilte das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz:

Der betroffene Mitarbeiter ist nicht anders zu behandeln als etwa ein Ausländer, der der deutschen Sprache nicht mächtig ist. Auch dieser kann eine Vereinbarung nicht mit dem Hinweis für ungültig erklären, er habe den Text nicht lesen können.

Das heißt: Jede Unterschrift unter einem für den Betroffenen angeblich nicht lesbaren Vertragstext ist gültig. Die Begründung des Gerichts: Wer ein Schriftstück nicht lesen kann, darf es eben nicht unterschreiben (LAG Rheinland-Pfalz, 17.10.05, 7 Sa 167/05).  

 

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