Der bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) in Basel ansässige Ausschuss für Bankenaufsicht hat Empfehlungen und Richtlinien für die Überwachung der internationalen Kreditgeschäfte erarbeitet. Die einzelnen Vereinbarungen zum so genannten Rating wurden von der Bankenaufsicht als „Basel I“ und „Basel II“ vorgestellt.
Mit Rating bezeichnet man den Wertmaßstab für die Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit von Unternehmen oder Staaten. Ziel ist es, das Risiko der Unfähigkeit zur Rückzahlung eines Kredits genau zu erkennen.
Die Wertmaßstäbe werden von Rating-Agenturen geprüft und je nach Sicherheit oder Unsicherheit bewertet.
Diese drei Aspekte sind dabei besonders interessant für die Banken: die wirtschaftliche Situation, das wirtschaftliches Umfeld und die persönlichen Qualitäten des Kreditnehmers.
Es gibt zwei Möglichkeiten, ein Rating zu erstellen, besser gesagt: erstellen zu lassen: bei einer Bank oder bei einer Rating-Agentur. Hier Auszüge aus der Bewertungs-Skala:
„AAA“ ist die beste Einstufung:
Mit einem Ausfall der Zinszahlungen oder Rückzahlung des Kapitals ist nicht zu rechnen.
„BBB“ ist eine mittlere Benotung:
Die wirtschaftlichen Entwicklungen können eine Rückzahlung gefährden.
„D“ ist die schlechteste Beurteilung:
Nur bei besten Bedingungen für den Schuldner können Kredite und Zinsen weiterhin gezahlt werden. Eventuell befindet er sich schon in Verzug mit seinen Zahlungen.
Je unsicherer ein Unternehmen abschneidet, desto mehr Zinsen wird eine Bank berechnen, wenn es dem Unternehmen einen Kredit gewähren soll.