BWL: Wann kommt es zu betriebsbedingten Kündigungen?


Betriebsbedingte Kündigungen werden ausgesprochen, wenn dringende betriebliche Erfordernisse gegen eine Weiterbeschäftigung von Mitarbeitern stehen. Das gilt vor allem bei Betriebsstilllegungen oder wenn sich die wirtschaftliche Situation eines Betriebs kontinuierlich verschlechtert.

Eine betriebsbedingte Kündigung ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:

Die Entlassung des Mitarbeiters ist die einzige Möglichkeit zur Verbesserung der betrieblichen Situation. Sie lässt sich nicht durch andere Maßnahmen vermeiden. Und es gibt auch keine Möglichkeit, den Mitarbeiter auf einem anderen freien Arbeitsplatz im Unternehmen weiterzubeschäftigen.

Wie bei der verhaltens- und der personenbedingten Kündigung gilt auch hier der Grundsatz der Interessenabwägung. Das heißt: Zunächst muss geprüft werden, ob mildere Mittel wie Kurzarbeit, Versetzung, Fortbildung oder Umschulung eine Weiterbeschäftigung des Mitarbeiters ermöglichen können.

Wenn mehreren Mitarbeitern betriebsbedingt gekündigt werden muss, gelten die Richtlinien der Sozialauswahl, die meist nach einem Punktesystem ausgeführt wird.

Gründe, die eine betriebsbedingte Kündigung rechtfertigen können:

  • anhaltender Auftragsmangel
  • fehlende Rohstoffe
  • Rationalisierungsmaßnahmen
  • Umstellung der Produktionsverfahren
  • Umsatzrückgang

 

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