BWL: Was bedeutet „Due Diligence“?


„Due Diligence“ kann man wörtlich etwa mit „gebührende Sorgfalt“ übersetzen. Früher wurde für den gleichen Vorgang der Begriff „Unternehmensbewertung“ eingesetzt. Das heißt: Möchte ein Unternehmen ein anderes kaufen oder mit ihm fusionieren, muss das Objekt des Interesses natürlich im Vorfeld genau geprüft werden, um die finanziellen Risiken möglichst gering zu halten.

Controller, Revisoren und Wirtschaftsprüfer schätzen in einer „Due Diligence“ mögliche Risiken ab, die im Markt, in abgeschlossenen Verträgen oder auch in Mitarbeitern begründet sein können.

Eine solche Bewertung hat immer mehrere Facetten. Fachleute sprechen von der rechtlichen, der finanziellen, der technologischen, der betriebswirtschaftlichen und der personellen „Due Diligence“. Beide Parteien, sowohl Käufer als auch Verkäufer, sind an der Prüfung beteiligt.

Am Ende des Prüfzeitraums setzen sich Käufer und Verkäufer zusammen und analysieren gemeinsam die Ergebnisse der „Due Diligence“ – vor allem die entdeckten Risiken. Sie bestimmen dann entscheidend die Höhe des Kaufpreises.

 

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