BWL: Was hat es mit der Rechtsform GmbH auf sich?


Eine der gängigsten Kapitalgesellschaften ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Diese kann durch eine oder mehrere Personen errichtet werden. Ist nur ein Gesellschafter vorhanden, so handelt es sich um eine Ein-Mann-GmbH. Das Mindeststammkapital der Gesellschaft beträgt 25.000 €.

Der Vorteil der Rechtsform GmbH besteht u. a. darin, dass für Schulden der Gesellschaft nur diese selbst mit dem Stammkapital haftet. Die Gesellschafter haften demgegenüber grundsätzlich nicht.

Das Privatvermögen der Gesellschafter bleibt im Regelfall unangetastet. Das gilt auch bei Konkurs des Unternehmens.

Der Nachteil der GmbH:

Geldgeber, insbesondere Banken, sind oft nur bereit, sich finanziell zu engagieren, wenn die Gesellschafter persönliche Sicherheiten leisten. Wenn sie sich hierauf nicht einlassen, ziehen sich die Banken nicht selten zurück, und es kann schwierig werden, finanzielle Engpässe zu überwinden.

Als Nachteil kann auch die bei der GmbH bestehende Gewerbesteuerpflicht angesehen werden.

Leitungsbefugnis:

Diese teilen sich die Geschäftsführer und die Gesellschafterversammlung.

Bei sehr großen GmbHs (über 500 Mitarbeiter) muss ein Aufsichtsrat gestellt werden. Die Geschäftsführer führen die laufenden Geschäfte allein.

 

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