KG ist die Abkürzung für die Unternehmensform Kommanditgesellschaft. Sie besteht aus mindestens zwei Gesellschaftern, dem Komplementär und dem Kommanditist. Mindestens ein Gesellschafter, der so genannte Komplementär, haftet unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen. Komplementäre sind dadurch uneingeschränkt am Gewinn beteiligt. Die anderen Gesellschafter, die so genannten Kommanditisten, haften dagegen nur im Umfang ihrer Kommanditeinlage, die jeweils beliebig hoch sein kann. Aufgrund ihrer beschränkten Haftung sind Kommanditisten deshalb nur mit einer festen Rate oder einer Kombination aus Festzins und Erfolgsbeteiligung an Gewinn und Verlust der KG beteiligt. Außerdem sind sie von der Geschäftsführung ausgeschlossen. Diese übernehmen der oder die voll haftenden Komplementäre. Der Kommanditist darf aber die Bücher und die Bilanzen einsehen und hat damit eine gewisse Kontrollmöglichkeit.
Unternehmensname:
Die KG muss den Namen eines Komplementärs und den Zusatz KG enthalten. Namen von Kommanditisten dürfen nicht in die Firma aufgenommen werden. Beispiel: Werner Link KG.
Finanzierung:
Bei Kapitalbedarf, der nicht mehr aus eigenen Mitteln zu bedienen ist, sucht sich der Komplementär einen weiteren Kommanditisten.