Debitoren ist das Synonym für Forderungen. Forderungen sind gemäß § 266 (2) HGB auf der Aktivseite der Bilanz auszuweisen, auf der sämtliche Vermögenskonten eines Unternehmens stehen. Forderungen spiegeln die Ansprüche des Unternehmens an andere wider.
Finanzwirtschaftlich sind Forderungen von Bedeutung, weil sie Kapital binden. Das heißt: Das Unternehmen „verleiht“ Geld an andere. Damit geht es das Risiko ein, dieses Geld teilweise oder vollständig zu verlieren. Zudem kann mit der Verwaltung von Forderungen ein hoher Aufwand verbunden sein.
Beispiele für Forderungen:
Zu den Forderungen gehören z. B. auch Lieferantenkredite. Damit sind Zahlungsaufschübe gemeint, die das Unternehmen als Verkäufer von Waren oder Dienstleistungen seinen Kunden gewährt (freiwilliger Lieferantenkredit).
Unfreiwillige Lieferantenkredite dagegen entstehen, wenn sie durch die verzögerte Zahlung vonseiten des Kunden erzwungen werden.
Weitere Tipps zum Thema 'BWL' finden Sie in Assistenz & Sekretariat inside