Aktien verbriefen ihren Inhabern Anteilsrechte an einer Aktiengesellschaft (AG). Der Besitzer der Aktien (Aktionär) ist Miteigentümer der Aktiengesellschaft oder der Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA).
In beiden Fällen stellen die Aktien ein „Bruchteileigentum“ an dem jeweiligen Unternehmen dar. Sie garantieren dem Inhaber einen Anspruch auf Beteiligung am ausgewiesenen Jahresgewinn der Aktiengesellschaft in Form der Dividende.