Darf Ihr Chef Handys verbieten?


Die Antwort gibt folgender Fall: Ein Arbeitgeber verbot seinen Mitarbeitern generell die private Nutzung von Mobiltelefonen während der Arbeitszeit.  Der Betriebsrat wandte sich gerichtlich gegen diese Dienstanweisung. Er war der Ansicht, dass es sich bei der Benutzung von privaten Mobiltelefonen um ein mitbestimmungspflichtiges Ordnungsverhalten im Sinne von § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG handle, sodass er ein Mitbestimmungsrecht habe, wenn der Arbeitgeber dies verbiete.

So urteilte das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz:

Es gab dem Betriebsrat nicht recht. Nach Auffassung des Gerichts muss der Betriebsrat einem privaten Handy-Verbot nicht zustimmen. Es gehört im Gegenteil zu den selbstverständlichen Pflichten eines jeden Mitarbeiters, während der Arbeitszeit sein privates Handy weder aktiv noch passiv zu benutzen. Denn die Arbeitsleistung eines Mitarbeiters kann durch die private Handy-Nutzung leiden (LAG Rhein land-Pfalz, 16.07.10, 6 TaBV 33/09).

Fazit für Sie: Die private Handy-Benutzung während der Arbeitszeit ist generell nicht erlaubt. Dazu braucht Ihr Chef nicht einmal ein ausdrückliches Verbot auszusprechen. Privates Telefonieren, Versenden oder Empfangen von SMS, Abrufen von Internetdaten und Fotos oder Spielen über Privathandys während der Arbeitszeit sind, arbeitsrechtlich gesehen, Vertragspflichtverletzungen.

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