Als Sekretärin und Assistentin sollten Sie über die wichtigsten Grundlagen zum Thema Kündigungsrecht informiert sein.
Folgende Tatsachen rechtfertigen immer eine verhaltensbedingte Kündigung:
- eine haltlose Anzeige gegen Ihren Vorgesetzten
- grobe Beleidigungen gegen Ihren Vorgesetzten
- erhebliche Schlechtleistung
- Arbeitsverweigerung
- außerdienstliches Fehlverhalten, wodurch das Arbeitsverhältnis konkret gestört wird
- Verletzung der Schweigepflicht
- unentschuldigtes Fernbleiben von der Arbeit
- eigenmächtiger Urlaubsantritt oder -verlängerung
- sexuelle Belästigung
- Missachtung des Alkoholverbots (Ausnahme: Alkoholerkrankung)
- Ausländerfeindlichkeit
- übermäßige private Nutzung von Kommunikationsmitteln der Firma
- Krankmeldung wird wiederholt versäumt
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird bei einer Erkrankung wiederholt nicht vorgelegt
- Mitarbeiter droht, krank zu machen
- häufige Lohnpfändungen
- wiederholter Verstoß gegen Rauchverbot
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Straftaten:
- Diebstahl oder Unterschlagung
- Tätlichkeiten gegenüber Vorgesetzten oder Kollegen
- Vollmachtsüberschreitung - Betrug bei Stunden- oder Spesenabrechnung
- falsche Krankmeldung