Der Datenschutz verfolgt die Zielsetzung, Informationen über Lebenssachverhalte von Personen vor Missbrauch zu schützen. Die Notwendigkeit für eine gesetzliche Regelung des Datenschutzes entstand durch die fortschreitende Informations- und Kommunikationstechnik.
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Die wesentlichen Regeln für den Datenschutz sind im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zusammengefasst:
Geschützt sind Daten in Dateien. Dateien sind die strukturierte Sammlung personenbezogener Daten, die nach bestimmten Merkmalen verarbeitet werden können, sowie auch personenbezogene Ton- und Bilddaten.
So muss laut Bundesdatenschutzgesetz mit personenbezogenen Daten umgegangen
werden:
- Es dürfen nur wirklich notwendige Daten erhoben, verarbeitet und genutzt werden.
- Die Daten müssen offen und direkt beim Betroffenen erhoben werden.
- Die Daten dürfen nur für den Zweck verwandt werden, für den sie erhoben wurden.
- Personen, deren Daten erhoben wurden, haben ein Auskunftsrecht bezüglich ihrer Daten.
- Unter Umständen muss die speichernde Stelle die Daten berichtigen, sperren oder löschen.
In Deutschland gibt es einen Datenschutzbeauftragten beim Bund und bei den Ländern. In vielen Unternehmen gibt es zusätzlich einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Diesen Stellen müssen je nach Zuständigkeit Verstöße gegen den Datenschutz unverzüglich gemeldet werden.
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