Dürfen während der Arbeitszeit private E-Mails gelesen/versendet werden?


Es gehört sich einfach nicht, während der Arbeitszeit private Angelegenheiten zu erledigen. Hierzu zählt auch das Lesen und Beantworten privater E-Mails. 

Meistens wird in Unternehmen ein kleiner Anteil an privaten Aktivitäten still- schweigend geduldet. Rechtlich steht dies den Mitarbeitern keinesfalls zu.

Im Gegenteil, Verstöße berechtigen sogar zur Kündigung! Neben der Arbeits- zeit, die dem Unternehmen fehlt, wird die Konzentration von der Arbeit abgelenkt, was zu einer erhöhten Fehlerquote führt. 

Da Mitarbeiter in einem solchen Fall meistens recht uneinsichtig sind, reagieren Sie doch mit folgender Methode: 

Fragen Sie Ihre Kollegen, ob sie es gut finden würden, wenn Ihr Chef einen Teil ihres Gehaltes einbehalten würde, weil er mehr Geld für private Zwecke be- nötigt. Zunächst werden die Kollegen über den Vergleich erstaunt sein, dann vermutlich protestieren, dass dies kein richtiger Vergleich sei. 

Bleiben Sie ruhig und konsequent bei Ihrer Meinung und erläutern Sie weiter, dass dem Unternehmen die Arbeitszeit ebenfalls fehlt und in dieser Zeit keine Aufträge bearbeitet werden. 

Folglich fehlen dem Unternehmen Einnahmen. Bei einem Mitarbeiter mit 10 Minuten pro Tag nicht viel, bei 100 Mitarbeitern bereits ein wirtschaftlicher Schaden. 

Vielleicht können Sie mit diesen Erläuterungen bewirken, dass die Mitarbeiter das Verbot Ihres Chefs in einem anderen Licht sehen. Ich habe damit gute Erfahrungen gesammelt. Zumindest merken die Mitarbeiter, dass Sie eine andere Meinung haben, und sie werden künftig vermeiden, Ihnen mit ihren un- nötigen Klagen die Zeit zu stehlen.