Wenn Sie wichtige Nachrichten versenden möchten, dann erreicht Ihr Schreiben seinen Empfänger auf elektronischem Wege deutlich schneller als auf dem Postweg.
„Time is money“ ist in vielen Bereichen des Geschäftslebens die Devise schlechthin, und darum ist die elektronische Post wichtiger denn je.
Nicht nur Briefe, sondern auch Verträge, Angebote, Bestellungen, Rechnungen und Absprachen aller Art werden auf diesem Wege verschickt. Es ist deshalb besonders wichtig zu wissen, dass E-Mail-Schriftverkehr Beweiskraft vor Gericht hat.
In einer Auseinandersetzung über das Ende eines Arbeitsverhältnisses hatte eine Angestellte Ihrem Chef per E-Mail mitgeteilt, Sie sei damit einverstanden, dass mit der vereinbarten Abfindung alle Zahlungsansprüche abgegolten seien.
Im danach abgeschlossenen Aufhebungsvertrag wurde dieser Zusatz aber vergessen; die Mitarbeiterin klagte auf Zahlung von diesen ursprünglich vereinbarten Prämien.
Das Gericht verwies in seinem Urteil auf die zuvor verschickte E-Mail mit dem Einverständnis der Angestellten und wies die Klage ab.
Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Aktenzeichen: 7 Ca 5380/01