Enthalten Ihre E-Mails die gesetzlichen Pflichtangaben?



In vielen Firmen herrscht zurzeit Aufregung: Müssen geschäftliche E-Mails wirklich dieselben Pflichtangaben enthalten wie das Firmenbriefpapier?

Die Antwort lautet eindeutig: Ja! Das ist zwar eigentlich nichts Neues. Aber in der neuesten Fassung des Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister (EHUG) vom 1. Januar 2007 wird das zum ersten Mal unmissverständlich klargestellt.

 

Übertragen Sie also folgende Angaben von Ihrem Firmenpapier in Ihre automatische E-Mail-Signatur:

  • Sitz der Firma (zum Beispiel Bonn)
  • Registergericht am Sitz der Firma (zum Beispiel Amtsgericht Bonn)
  • Nummer, unter der Ihr Unternehmen ins Handelsregister eingetragen ist (zum Beispiel HRB 12345)
  • Geschäftsführer bzw. Vorstand (wenn Ihre Firma oder ein Gesellschafter eine GmbH oder AG ist).

 

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