Geschenke: Das ist steuerlich zu beachten


Machen Sie Ihren Chef darauf aufmerksam:

  • Der Wert der Geschenke darf je Geschäftspartner und Kalenderjahr 35 € nicht überschreiten.
  • Besteht auf Ihrer Seite und der des Kunden Umsatzsteuerpflicht, gilt der Netto-Preis des Geschenks, ansonsten der Brutto- Preis.
  • Verpackungs- und Portokosten zählen nicht zum Geschenkwert.
  • Die Art des Geschenks können Sie frei wählen. Es muss nur betrieblich veranlasst sein und an Geschäftspartner verschenkt werden.
  • Als Geschäftspartner gelten z. B. (mögliche) Kunden, Lieferanten, Berater, Unternehmerkollegen. Mitarbeiter dagegen gelten nicht als Geschäftspartner; ihnen darf Ihr Chef Geschenke und Aufmerksamkeiten im Wert von 40 € je Monat zukommen lassen (R 73 Abs. 1 LStR).
  • Aufwendungen für Geschenke an Geschäftspartner müssen einzeln und getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben aufgezeichnet werden, z. B. indem Sie eine gesonderte Liste dafür auf Ihrem PC führen. Dabei müssen Sie jedem Geschenk den jeweiligen Geschäftspartner (mit Vor- und Zunamen) zuordnen – und das binnen 30 Tagen nach der Geschenkübergabe.

Erfüllt Ihr Chef diese Aufzeichnungspflichten nicht bzw. nicht korrekt, darf er weder den Wert des Geschenks als Betriebsausgabe absetzen noch die Vorsteuer daraus ziehen.

 

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