Das fragte mich eine Leserin in der Reaktions-Sprechstunde:
Kürzlich hat mich völlig überraschend ein Personalberater im Büro angerufen – mit dem Hinweis auf ein anderes Stellenangebot. Er bat mich um meine private Telefonnummer, damit er in Ruhe mit mir sprechen könne.
Mein Chef stand neben mir, als ich den Anruf bekam. Er war erst einmal ärgerlich über den Abwerbeversuch des Personalberaters. Abgesehen davon, dass ich mich an meinem jetzigen Arbeitsplatz sehr wohl fühle und ich nicht wechseln will, interessiert es mich doch, ob diese Anrufe von Personalberatern am Arbeitsplatz überhaupt erlaubt sind.
Mein Chef jedenfalls ist der Ansicht, dass dies rechtlich nicht einwandfrei sei.
Assistenz & Sekretariat inside: Eine einmalige Kontaktaufnahme durch einen Headhunter ist zulässig, sofern sich das Gespräch darauf beschränkt,
- das grundsätzliche Interesse des Angerufenen zu erkunden,
- die offene Stelle kurz zu umschreiben,
- einen Gesprächstermin außerhalb des Betriebs zu vereinbaren.
Was Ihr Chef nicht dulden muss: Kontaktiert ein Headhunter wiederholt einen Mitarbeiter, so gilt dieses Verhalten als wettbewerbswidrig.
Solche Anrufe stören den Betriebsfrieden und halten die Mitarbeiter von der Arbeit ab. Deshalb darf Ihr Chef verlangen, dass sie unterbleiben (BGH 5.3.2004, IZR 221/01).