Jahrelang gab es Diskussionen, ob Faxunterschriften im Falle eines Rechtsstreits Beweiskraft besitzen. Eine Reihe von Gerichtsurteilen unterstrich deren Rechtsgültigkeit. Sicher ist es in dem Unternehmen, in dem Sie arbeiten selbstverständlich, dass Verträge per Fax übermittelt werden können.
Computer-Unterschrift zieht nach
Jetzt ist auch die Rechtsgültigkeit der Computer-Unterschrift offiziell: Bundesinnenminister Otto Schily hat die elektronische Unterschrift der eigenhändigen gleichgestellt. Dies wurde im Dritten Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften festgelegt. Sie können das Gesetz im Bundesgesetzblatt nach lesen.
Für Sie und Ihren Chef macht es nun keinen Unterschied mehr, ob Sie eine Unterschrift mit dem Kugelschreiber oder elektronisch am Computer leisten.
Die wesentlichen Regelungen dieses neuen Gesetzes treten am 1. Februar 2003 in Kraft.