Laut Statistik müssen 5 Millionen Deutsche jedes Jahr für Ihren Job den Wohnort wechseln – Tendenz steigend.
Damit Sie bei einem berufsbedingten Umzug finanziell nicht das Nachsehen haben, hat Assistenz & Sekretariat Inside die wichtigsten Tricks und Tipps für Sie recherchiert.
Kosten für Umzüge aus beruflichen Gründen können Sie von der Steuer absetzen, wenn
- Sie einen neuen Job antreten oder versetzt werden und deshalb umziehen müssen,
- Sie durch einen Umzug näher am Arbeitsplatz wohnen (mindestens 9 Kilometer näher) und sich Ihre Fahrzeit zum Unternehmen um mindestens eine Stunde reduziert,
- Sie eine Zweitwohnung und damit die beruflich bedingte „doppelte Haushaltsführung“ aufgeben.
Das Finanzamt erkennt die Ausgaben für folgende Posten als steuermindernd an:
- Möbelspedition, Miet-Lkw und alle nachweisbaren Aufwendungen, inklusive Umzugspersonal, Transportversicherung und Lagerung,
- 2 Fahrten zur Wohnungssuche und -besichtigung, Tages- und Übernachtungsgeld,
- Reisekosten für die Familie, allerdings nur in Höhe der Kosten für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel,
- Miete für die alte Wohnung, wenn Sie die neue Stelle sofort antreten müssen und deshalb die Kündigungsfrist nicht einhalten können, (dafür sind maximal 6 Monate vorgesehen),
- Miete für die neue Wohnung, wenn Sie diese mieten mussten, bevor Sie einziehen konnten,
- Maklergebühren und Courtage für Wohnung und Garage,
- neuen Herd (maximal 450 DM/ 230,08 Euro) und neuen Ofen (320 DM/163,61 Euro), falls nicht vorhanden oder die alten unbenutzbar waren,
- Nachhilfeunterricht für Kinder, wenn dieser durch den Umzug notwendig geworden ist. Maximal sind das pro Kind 2.581 DM/1.050,19 Euro.
Auch diese Kosten können Sie in Ihrer Steuererklärung geltend machen:
- Anzeigen- und Telefongebühren für die Wohnungssuche,
- Trinkgelder,
- Montage für Herd, Öfen, Lampen, neue Rollos,
- Schulbücher und Umschulung für Kinder,
- Passänderungen,
- Kfz-Ummeldungen,
- An- und Abmeldungen des Kabelanschlusses,
- Schönheitsreparaturen in der alten Wohnung, wenn der Mietvertrag diese vorschreibt.
Achtung: Statt Einzelnachweisen können Sie auch Pauschalen ansetzen: Singles: 1.027 DM/525,10 Euro, Ehepaare: 2.054 DM/1.050,19 Euro. Jedes weitere Familienmitglied 452 DM/231,10 Euro
Tipp:
Bewahren Sie alle Rechnungen, Quittungen und Belege auf.
Weitere Informationen bieten:
Bund der Steuerzahler
Bahnhofstr. 35
65185 Wiesbaden
Telefon: (06 11) 9 92 19-0
Fax: (06 11) 9 92 19-53
„Umzug und Steuern“, kostenlos, bitte frankierten Rückumschlag beilegen.
Deutscher Mieterbund e.V.
Aachener Str. 313
50931 Köln
Telefon: (02 21) 9 40 77-0
Telefax: (02 21) 9 40 77 22
E-Mail: info@ mieterbund.de
Ratgeber „Geld sparen beim Umzug“, 7,50 DM Bitte frankierten Rückumschlag beilegen.
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