Lesen Sie im Zeugnis Ihre Beurteilung sehr aufmerksam


Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber ein Zeugnis verlangen, werden nicht nur Ihre fachlichen Leistungen beurteilt, sondern auch Ihr Sozialverhalten zu Vorgesetzten, Kollegen und Kunden oder Lieferanten. Wenn Sie in einem Unternehmen arbeiten, das stark auf Teamarbeit setzt, kommt diesem Kriterium der Beurteilung ein besonderer Stellenwert zu.

Folgende Formulierungen machen ein gutes oder schlechtes Zeugnis aus:

Vorgesetzte und Mitarbeiter

  • „Ihr Verhalten zu Vorgesetzten und Mitarbeitern war jederzeit einwandfrei“ ist die Standardformulierung für eine gute Beurteilung.
  • „Ihr Verhalten hat nie zu Klagen Anlass gegeben.“ Dieses Verhalten ist keinesfalls lobenswert, denn das Wort „Klagen“ hat einen negativen Klang.
  • „Im Mitarbeiterkreis galt sie als tolerante Kollegin.“ Wird nur die Kollegialität herausgestellt, deutet das auf Schwierigkeiten mit dem Vorgesetzten hin.

Achtung: Werden Kollegen in der Beurteilung nicht erwähnt, lässt das auf Differenzen im Team schließen.

Interne Kontakte

Da Sie als Sekretärin oder Assistentin enorm viele interne Kontakte haben, sollte Ihr Zeugnis dies wiedergeben. Folgende Eigenschaften sollten angesprochen werden:

  • Teamfähigkeit 
  • Loyalität
  • Kameradschaft
  • Aufgeschlossenheit
  • Kontaktfähigkeit
  • Kooperationsfähigkeit
  • Auftreten

Externe Kontakte

  • Kontakte zu Kunden, Lieferanten, Behörden, Klienten und anderen Geschäftspartnern sollten ebenfalls dann Erwähnung finden, wenn sie einen großen Stellenwert bei Ihrer Arbeit hatten:

    „Sie verstand es, in Gesprächen und Verhandlungen mit Kunden ein vertrauensvolles Verhältnis herzustellen und zu pflegen.“

  • Die Anerkennung als Gesprächs-, Kooperations-, und Verhandlungspartnerin sollte unbedingt erwähnt werden.

Vertrauensstellung

In Ihrer Rolle als Vertrauensperson gehört eine Formulierung wie zum Beispiel: „Frau Richter hat stets loyal mit der Geschäftsleitung zusammengearbeitet.“

Wichtig!

Grundsätzlich dürfen Verhaltensmängel nicht im Zeugnis erwähnt werden. Disharmonien während der Kündigungsfrist dürfen ebenso wenig aufgeführt werden wie Abmahnungen.

In Bezug auf Ihr Zeugnis sollten Sie unbedingt versuchen, alle Möglichkeiten einer gütlichen Einigung mit Ihrem Arbeitgeber auszuschöpfen, bevor Sie den Rechtsweg einschlagen. Hierbei sollten Sie eine aktive Rolle spielen, wenn es darum geht,

  • Ihr Zeugnis zu verbessern,
  • Ihr Zeugnis rechtzeitig zu erhalten,
  • Ihr Zeugnis vom ranghöchsten Mitarbeiter unterzeichnet zu bekommen.

Erst dann, wenn Sie auf gütlichem Wege nicht weiterkommen, sollten Sie Beratung durch einen Fachanwalt einholen und arbeitsgerichtliche Schritte einleiten. 

 

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