Leserinnen-Frage: „Wann muss ich ein Attest beibringen?“


„Liebe Frau Peitzmann, meine Kollegin erkrankte vor einigen Wochen ganz plötzlich, ließ aber erst am 3. Tag Ihrer Erkrankung die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für meinen Chef abgeben. Soweit ich weiß, muss das direkt am 1. Tag passieren. Ich sprach sie darauf an, als Sie wieder zurück war, aber sie bestand darauf, dass es nicht der 1. Tagsein müsse. Was ist nun richtig? Ich freue mich über Ihre Antwort, denn dann kann ich in unserem Unternehmen dafür Sorge tragen, dass hier eine einheitliche Regelung Gültigkeit bekommt.“

Liebe Frau K.,

enthält Ihr Arbeitsvertrag keine Vereinbarung darüber, wann die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Falle einer Krankheit bei Ihrem Chef vorliegen muss? Dann haben Sie Zeit bis zum 3. Tag nach der Krankschreibung. So entschied es jetzt das Bundesarbeitsgericht Köln.

Der Arbeitnehmer müsse nicht einmal zwingend in ärztlicher Behandlung sein, wenn er seine Arbeitsunfähigkeit auch anders beweisen könne, argumentierte das Gericht.

Ihr Chef darf dann allerdings das Arbeitsentgelt so lange zurückbehalten, bis dieser Beweis erbracht ist.

Bundesarbeitsgericht Köln, Aktenzeichen: 5 AZR 726/96 

 

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