Beauftragt Ihr Chef Sie hin und wieder, über Online-Stellenbörsen neue Mitarbeiter zu suchen?
Online Stellenbörsen haben 2 große Vorteile:
Sie erreichen sehr viele Interessenten – national und international – und Sie können meist kostenlos inserieren.
Aber Vorsicht! Wenn der Anbieter Ihre Stellenausschreibung vielleicht umformuliert – was schon einmal vorkommt – kann das auf Ihr Unternehmen zurückfallen.
Der Fall:
Ein bayrischer Unternehmer gab sein Stellenangebot an eine Online-Jobbörse weiter. Diese schrieb – vielleicht aufgrund eines Fehlers – die Position nur für Frauen aus.
Weil Stellenausschreibungen aber geschlechtsneutral gehalten sein müssen, erkannte das Bundesarbeitsgericht darin eine Geschlechtsdiskriminierung (05.02.04, 8 AZR 112/03). Der Fall wurde an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen, das jetzt die Höhe des Schadenersatzes festlegen muss.
Tipp:
Wenn Sie mit Online-Stellenbörsen arbeiten, prüfen Sie unbedingt, ob der Anbieter Ihr Stellenangebot korrekt veröffentlicht hat. Das erspart Ihrem Unternehmen unter Umständen Prozesskosten.