Mobbing kann rechtliche Konsequenzen für Ihre Firma haben


... etwa so: „Ich habe den Eindruck, dass Frau X von Herrn Y und Frau Z gemobbt wird!” Ihr Eingreifen ist wichtig, weil der Arbeitgeber, also Ihr Chef, eine Fürsorgepflicht seinen Angestellten gegenüber hat und bei Mobbing reagieren muss. Tut er das nicht, muss er bei einem Rechtsstreit womöglich mit teuren Folgen rechnen.

Das Bundesarbeitsgericht hat den Umfang der Fürsorgepflicht in zahlreichen Urteilen geklärt.

 

Typische Problemfelder sind:

Nicht vertragsgerechte Beschäftigung: Arbeitnehmern dürfen keine herabwürdigenden Aufgaben übertragen werden, die nicht dem Sozialprestige entsprechen, das ihnen nach dem Arbeitsvertrag zusteht.

Rufschäden: Kritik am Arbeitnehmer ist erlaubt, doch müssen Abmahnungen oder rechtliche Vorwürfe diskret behandelt werden. Bei unzulässigen Äußerungen oder unwahren Tatsachenbehauptungen kann der Arbeitnehmer Widerruf beziehungsweise Unterlassung verlangen.

Schadenersatz: Ist dem Arbeitnehmer ein geldwerter Nachteil entstanden, muss der Arbeitgeber womöglich zahlen.

Schmerzensgeld: Hat der Gemobbte beispielsweise einen psychischen Gesundheitsschaden erlitten, steht ihm eventuell Schmerzensgeld zu.

 

Tipp: Versuchen Sie nicht, bei Mobbing selbst zu schlichten. Hier muss die Geschäftsleitung handeln.