Recht & Korrespondenz: Wichtiger Hinweis, wenn Sie eine Kündigung schreiben sollen


Sie wissen, dass das Kündigungsrecht eine komplizierte Angelegenheit ist – schnell passieren bei einer Kündigung Fehler, die teuer werden können, wenn es zu einer Auseinandersetzung vor einem Arbeitsgericht kommt.

Deswegen hatDer SekretärinnenBriefeManager einen Extra-Tipp für Sie, wenn Sie ein Kündigungsschreiben verfassen sollen.

So erhält der ehemalige Mitarbeiter das komplette Arbeitslosengeld

Schreiben Sie in die Kündigung, dass sich der Mitarbeiter nach § 38 SGB (Sozialgesetzbuch) III spätestens drei Monate vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden muss.

Ist der Zeitraum zwischen Zugang der Kündigung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses kleiner als drei Monate, dann muss er sich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunkts bei der Agentur für Arbeit persönlich arbeitsuchend melden.

Nur so erhält er das volle Arbeitslosengeld, wenn es nicht sofort eine freie Arbeitsstelle für ihn gibt.

Vermeiden Sie einen kostspieligen Gerichtsprozess 

Es gibt kein Gesetz, in dem steht, dass Sie das in der Kündigung schreiben müssen.

Jedoch:

  • Wenn dem gekündigten Mitarbeiter allerdings aufgrund einer zu späten Meldung kein oder nur ein gekürztes Arbeitslosengeld zusteht und es zum Prozess kommt, könnte es von den Gerichten so ausgelegt werden, dass Ihr Chef den Arbeitnehmer darüber hätte aufklären müssen.

Schließlich kann davon ausgegangen werden, dass er als Arbeitgeber erfahrener im Thema Kündigung ist als der gekündigte Mitarbeiter.

So können Sie den Hinweis in der Kündigung formulieren:

"Der 14. April ist Ihr letzter Arbeitstag. Bitte denken Sie daran, dass Sie nach § 38 SGB III verpflichtet sind, sich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden."

Übrigens: Hier finden Sie Tipps, Beispiele und Muster rund um das Thema Kündigungsschreiben - wie Sie es rechtssicher formulieren und übergeben.