Wenn Sie einen Sprachkurs im Ausland machen, den Sie aus eigener Tasche finanzieren, können Sie diesen im Rahmen der Werbungskosten steuerlich absetzen, auch die Fahrt- und Übernachtungskosten, Verpflegungsmehraufwendungen und die sonstigen Reisenebenkosten können Sie steuerlich geltend machen.
Voraussetzungen:
Der Sprachkurs findet in einem EU-Land statt. Außerdem müssen Sie dem Finanzamt sehr glaubhaft nachweisen, dass dieser Sprachkurs in direktem Zusammenhang mit Ihrer jetzigen beruflichen Tätigkeit steht und ihr ausschließlich dient.
Deshalb müssen Sie damit rechnen, dass das Finanzamt den Anlass Ihrer Sprachreise, sowie die weitere Verwendung des Erlernten prüft
(BFH-Urteil vom 13. 6. 2002, AZ: VI R 168/00).
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