Recht: Zwei Reparaturversuche: Geld zurück!


Wenn Sie für das Büro teure Geräte wie Kopierer oder Telefonanlage kaufen, kommt es immer wieder vor, dass es Ärger gibt, weil die Geräte ständig defekt sind.

Das sollten Sie wissen:

Sie brauchen nicht hinzunehmen, dass der Service-Techniker Dauergast bei Ihnen wird. Wenn zwei Reparaturversuche fehlschlagen, können Sie in aller Regel vom Kauf zurücktreten und Ihr Geld zurückverlangen. Das legt § 440 Satz 2 BGB der Schuldrechtsreform fest.

 

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