Regeln Sie die private E-Mail-Nutzung im Büro am besten im Arbeitsvertrag


Immer wieder sorgt die private Internet- und E-Mail-Nutzung für schlechte Stimmung in Unternehmen. Um Ärger mit dem Chef zu vermeiden, sollten  Sie den Umgang mit privaten E-Mails im Büro am besten bereits in Ihrem Arbeitsvertrag  regeln. Einen Anspruch auf private Nutzung haben Sie nur dann, wenn dies auch im Arbeitsvertrag ausdrücklich vorgesehen ist. Ohne eine solche Vereinbarung müssten Sie als Angestellte sogar mit einer fristlosen Kündigung rechnen, wenn Sie im Büro längere Zeit privat im Internet surfen oder Freunden persönliche Nachrichten schreiben.

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Mit einer Ausnahme: Private Mitteilungen, die betrieblich veranlasst sind, kann der Chef Ihnen nicht verbieten. Dazu gehört zum Beispiel die Nachricht nach Hause, dass Sie heute länger im Büro bleiben und Überstunden machen. Einigen Sie sich mit Ihrem Chef darüber, dass Sie private E-Mails in den Pausen oder in Ausnahmefällen schreiben dürfen, und lassen Sie Ihren Arbeitsvertrag um eine entsprechende Klausel ergänzen. Sinnvoll kann auch eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag darüber sein, dass Sie private E-Mails an Bekannte über ein persönliches Webkonto schreiben dürfen - auf diese Weise kann man betriebliche und private Daten besser auseinanderhalten.

Textbeispiel: So könnte Ihre Klausel im Arbeitsvertrag aussehen

Frau Mareike Schlüter darf während ihrer Arbeitszeit nicht privat im Internet surfen oder private Nachrichten verschicken. Ausnahme: Die private Nachricht steht in Zusammenhang mit ihrer Arbeit, beispielsweise wenn sie Bekannte, Verwandte oder Freunde darüber informiert, dass sie länger im Büro bleiben muss.

Frau Schlüter kann ihre privaten E-Mails in ihren Pausen lesen. Dazu sollte sie bevorzugt ihr privates Webkonto nutzen. Über dieses Webkonto kann sie während ihrer Pausen auch E-Mails verschicken. Private Nachrichten an Frau Schlüters Firmenadresse soll sie nach Möglichkeit unterbinden. Private Nachrichten mit Anhängen an die Firmenadresse sind vollständig untersagt.

Unterschrift Chef                                Unterschrift Mitarbeiterin


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Beachten Sie: Natürlich kann Ihr Chef die private E-Mail-Nutzung auch
großzügiger handhaben. Verändern Sie für den Arbeitsvertrag den Text dann einfach an den betreffenden Stellen.