„Da mich mein Chef zur Datenschutzbeauftragten im Unternehmen gemacht hat, musste ich mich ausführlich mit diesem Thema beschäftigen“, berichtete mir die Sekretärin der Geschäftsleitung, Annika L. „Jetzt weiß ich, dass ich früher öfter in eine Datenschutzfalle getappt bin, ohne es zu merken. Zum Beispiel habe ich immer wieder einmal Informationen über Jubiläen und Hochzeiten von Mitarbeitern am Schwarzen Brett ausgehängt. Dabei dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz folgende Informationen – ohne schriftliche Einwilligung der Betroffenen – nicht ausgehängt werden:
- Geburtstage, Jubiläen, Hochzeiten
- Leistungsergebnisse
- Prüfungsergebnisse von Auszubildenden
- Krankenlisten
- Infos über Strafverfahren
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