So gehen Sie gegen unerwünschte Fax-Werbung vor


Ärgern Sie sich auch so oft, weil Ihr Faxgerät nicht nur wichtige Nachrichten ausspuckt, sondern auch Berge unerwünschter Werbung? Unverlangte Fax-Werbung ist unzulässig. Rechtliche Schritte lassen sich aber nur schwer einleiten, weil der Absender oft gar nicht zu ermitteln ist.

Die Verbraucherzentrale Hessen hat eine Informationsschrift zu diesem Thema herausgebracht. Die zeigt Ihnen, welche Möglichkeiten es gibt, sich dagegen zu wehren.

Sie bekommen dazu noch Musterbriefe für Beschwerden an die Netzbetreiber.

Wenn Sie diese Infoschrift anfordern möchten, legen Sie bitte einen mit 3 DM/1,53 Euro frankierten Rückumschlag bei. Das Dokument inklusive der Musterbriefe im PDF-Format finden Sie aber auch auf der unten genannten Internetseite unter dem Suchwort "Faxwerbung".

Verbraucherzentrale Hessen direkt
Große Friedberger Straße 13-17
60313 Frankfurt/Main
Telefon: (0 69) 97 20 10-0
E-Mail: vzh@get-your-addresses-elsewhere.verbraucher.de
Unter: www.verbraucher.de finden Sie die Tipps im Internet.