Ob Sie per Fax, E-Mail oder Brief kündigen, bleibt Ihnen überlassen. Sie können jedes dieser drei Medien verwenden, es sei denn, im Vertrag steht, dass Sie per Brief kündigen müssen. Dann können Sie weder zum Fax noch zur E-Mail greifen, wenn Sie hundertprozentig sicherstellen wollen, dass die Kündigung rechtswirksam ist. Wenn weder der Vertrag noch ein Gesetz die Form der Kündigung vorschreiben, dann kann sogar mündlich gekündigt werden.
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In diesem Fall sollten Sie auf jeden Fall aus Dokumentationsgründen eine schriftliche Bestätigung der Kündigung anfordern. Wir raten Ihnen jedoch von der mündlichen Kündigung ab – eine schriftliche Kündigung mit der Bitte um eine Bestätigung ist immer die sicherere Variante.
Diese Formalien müssen Sie bei der Kündigung von Verträgen beachten
Wenn Sie einen Vertrag kündigen, möchten Sie sicher sein, dass Sie alles richtig gemacht haben und nicht länger im Vertrag „stecken“, als Ihnen lieb ist. Hier die wichtigsten Formalien, die Sie beim Verfassen einer Kündigung von Verträgen berücksichtigen müssen, auf einen Blick:
- Geben Sie immer eine Vertrags-, Kunden- oder Mitgliedsnummer an.
- Sagen Sie ausdrücklich: „Ich kündige.“
- Nennen Sie, wenn möglich, ein genaues Datum, zu dem Sie kündigen. Denn es gibt Verträge, die Sie bereits vor Ende der Vertragslaufzeit kündigen können. Wenn Sie kein genaues Datum angeben können, schreiben Sie hilfsweise „zum nächstmöglichen Termin“.
Müssen Sie bei der Kündigung von Verträgen einen Grund angeben?
Wenn Sie „ordentlich“ kündigen, also fristgemäß nach Vertrag, schulden Sie dem Empfänger keine Erklärung. Ihre Kündigung ist gültig, auch wenn Sie keinen Grund angeben.
Kündigen Sie außerordentlich, also ohne eine Frist einzuhalten, weil Sie den Vertrag aus einem wichtigen Grund nicht fortsetzen können oder wollen, müssen Sie einen Grund angeben. Angenommen, Sie möchten die Mitgliedschaft in einem Sportstudio vorzeitig kündigen, weil Sie wegen einer Krankheit nicht weiter trainieren können. In diesem Fall müssen Sie im Zweifelsfall sogar ein Attest vorlegen.
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