Gemäß § 10 Abs. 1 Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) sowie den entsprechenden Regelungen in den Ländern muss die Dienststellenleitung Frauen mit Fortbildungen, insbesondere für den beruflichen Aufstieg, fördern. Dabei müssen familiäre Pflichten, die Fortbildungen häufig erschweren, berücksichtigt werden.
Bildungsurlaub: Wann Sie Anspruch auf Freistellung haben
Die Gesetze der meisten Bundesländer sehen vor, dass Sie einen Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub haben. Informieren Sie sich mit der Übersicht unten, wie viel Bildungsurlaub Ihnen zusteht, und wann Sie einen Antrag auf Freistellung für Fortbildungen stellen können. In manchen Ländern ist es möglich, den Anspruch auf das Folgejahr zu übertragen, um so im nächsten Jahr eine längere Fortbildungsmaßnahme zu besuchen. Beachten Sie, dass Sie dies im aktuellen Jahr beantragen müssen und dass das nicht rückwirkend genehmigt werden kann.
Ihr Arbeitgeber muss Sie auf Antrag unter Fortzahlung des Entgelts von der Arbeit freistellen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen (siehe unten) erfüllt sind. Achtung: In Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen gibt es derzeit keinen Anspruch auf Bildungsurlaub!
Sie müssen Bildungsurlaub beantragen
Bildungsurlaub gibt es nur auf Antrag. Sie müssen diesen frühzeitig, das heißt mindestens 6 Wochen vor Beginn der Weiterbildung, bei Ihrem Arbeitgeber stellen.
Außerdem gibt es Bildungsurlaub nur, wenn Sie eine Fortbildung besuchen, die von einem anerkannten Bildungsträger angeboten wird. In den meisten Bundesländern müssen Sie die Anmeldebestätigung vor und eine Teilnahmebescheinigung nach der Teilnahme vorlegen. Bitten Sie den Veranstalter, Ihnen die Anmeldebestätigung nach den Richtlinien Ihres jeweiligen Bundeslandes auszustellen.
Bildungsurlaub in den einzelnen Bundesländern - Voraussetzungen:
- Berlin
Rechtsgrundlage: § 2 Berliner Bildungsurlaubsgesetz bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres: 10 Arbeitstage je Kalenderjahr ab dem 26. Lebensjahr: bezahlte Freistellung für 10 Tage in 2 Kalenderjahren Nicht genommener Bildungsurlaub verfällt.
Anerkannte Angebote erhalten Sie unter dem folgenden Link: http://www.berlin.de/sen/arbeit/bildungsurlaub/suche/
- Brandenburg
Rechtsgrundlage: § 15 Brandenburgisches Weiterbildungsgesetz ˸ bezahlte Freistellung für 10 Tage in 2 Kalenderjahren Nicht genommener Bildungsurlaub verfällt.
Anerkannte Angebote erhalten Sie unter dem folgenden Link: http://bildungsfreistellung.brandenburg.de/suche/
- Bremen
Rechtsgrundlage: § 3 Bremisches Bildungsurlaubsgesetz ˸ bezahlte Freistellung für 10 Tage in 2 Kalenderjahren Nicht genommener Bildungsurlaub verfällt.
Anerkannte Angebote und detaillierte Informationen erhalten Sie unter dem folgenden Link: http://www.bremen.de/fragen-zum-bildungsurlaub-4179363
- Hamburg
Rechtsgrundlage: § 4 Hamburgisches Bildungsurlaubsgesetz ˸ bezahlte Freistellung für 10 Tage in 2 Kalenderjahren Übertragung auf das nächste Kalenderjahr möglich
Anerkannte Angebote erhalten Sie unter dem folgenden Link: http://bildungsurlaub-hamburg.de/search?q=
- Hessen
Rechtsgrundlage: § 2 Hessisches Gesetz zum Anspruch auf Bildungsurlaub bezahlte Freistellung für 5 Tage im Kalenderjahr, nicht genommener Bildungsurlaub verfälltEs besteht die Pflicht, dem Arbeitgeber mit einem schriftlichen Antrag auf Freistellung mindestens 6 Wochen vor Seminarbeginn folgende Unterlagen vorzulegen: die Anmeldebestätigung des Veranstalters , den Nachweis der Anerkennung des Seminars als Bildungsurlaub durch die hessische Anerkennungsbehörde oder durch die Behörde eines anderen Bundeslandes, das detaillierte Programm der Veranstaltung
Anerkannte Angebote erhalten Sie unter dem folgenden Link: http://verwaltung.hessen.de/irj/HSM_Internet?cid=c618239cc6312f47b1c79fec85ded8fe
- Mecklenburg- Vorpommern
Rechtsgrundlage: § 5 Bildungsfreistellungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommernbezahlte Freistellung für 5 Tage im Kalenderjahr Nicht genommener Bildungsurlaub verfällt. Der Antrag auf Bildungsfreistellung bei Ihrem Arbeitgeber muss so früh wie möglich gestellt werden, in der Regel mindestens 8 Wochen vor Beginn der Veranstaltung.
Anerkannte Angebote erhalten Sie unter dem folgenden Link: http://www.weiterbildung-mv.de/recherche/suche_allg.cfm?form_reset&bfg=Yes
- Niedersachsen
Rechtsgrundlage: § 2 Niedersächsisches Bildungsgesetz bezahlte Freistellung für 5 Tage im Kalenderjahr Nicht genommener Bildungsurlaub kann übertragen werden. Der Antrag muss 2 Monate vor Beginn Ihrer Veranstaltung gestellt werden. Sie haben nur ein Antragsrecht, wenn folgende 3 Voraussetzungen erfüllt sind: ˸ Die Veranstaltung findet außerhalb Niedersachsens statt. Der Träger hat seinen Sitz nicht in Niedersachsen. Der Träger hat die Anerkennung nicht selbst beantragt.
Anerkannte Angebote erhalten Sie unter dem folgenden Link: http://www.bildungsurlaub.de/seminare/index.php?land=NI
- Nordrhein- Westfalen
Rechtsgrundlage: § 3 Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW bezahlte Freistellung für 5 Tage im Kalenderjahr, wobei der Anspruch von 2 Kalenderjahren zusammengefasst werden kann Eine Übertragung auf das nächste Kalenderjahr ist möglich.
Anerkannte Angebote erhalten Sie unter dem folgenden Link: http://www.bildungsurlaub.de/seminare/index.php?land=NW
- Rheinland-Pfalz
Rechtsgrundlage: § 2 Bildungsfreistellungsgesetz des Landes Rheinland-Pfalz ˸ bezahlte Freistellung für 10 Tage in 2 Kalenderjahren Nicht genommener Bildungsurlaub verfällt.
Anerkannte Angebote erhalten Sie unter dem folgenden Link: http://www.bildungsurlaub.de/seminare/bildungsurlaub_im_bundesland_rheinlandpfalz_RP.html
- Saarland
Rechtsgrundlage: § 3 Bildungsfreistellungsgesetz des Saarlandes bezahlte Freistellung für 3 Tage im Kalenderjahr bei Rückkehrern aus der Elternzeit und Mitarbeitern, die einen Schulabschluss nachholen, 5 Tage im Kalenderjahr Übertragung möglich
Anerkannte Angebote erhalten Sie unter dem folgenden Link: http://www.weiterbildungsdatenbank-saar.de/wbdb/project/biber/ search.do?portlet=cdbSearch&operation=start
- Sachsen-Anhalt
Rechtsgrundlage: § 2 Bildungsfreistellungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt bezahlte Freistellung für 5 Tage im Kalenderjahr mit Möglichkeit zur Übertragung ins nächste Kalenderjahr
Anerkannte Angebote erhalten Sie als PDF-Dokument unter folgendem Link: http://www.lvwa.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/LVWA/LVwA/ Dokumente/Bildung_BAfoeG/B_1_Internet-Tabelle.pdf
- Schleswig- Holstein
Rechtsgrundlage: § 6 Weiterbildungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein bezahlte Freistellung für 5 Tage im Kalenderjahr, Übertragung ins nächste Kalenderjahr möglich
Anerkannte Angebote erhalten Sie unter folgenden Link: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/B/bildungsurlaub.html