Wenn Sie in Ihrem Unternehmen als Teilzeitkraft arbeiten, können Sie selbst entscheiden, wann Sie diese Stunden leisten. Das Arbeitsgericht Frankfurt gab einem Angestellten in Teilzeit Recht, dessen Arbeitgeber ihm genau vorschreiben wollte, wann er arbeiten muss. Das Unternehmen reduzierte auf Wunsch des Mitarbeiters die wöchentliche Stundenzahl, wollte ihm aber vorschreiben, an welchen Tagen er die leisten soll. Das Gericht begründete das Urteil damit, dass ein Teilzeitmitarbeiter seine Arbeitszeiten frei einteilen kann.
Kann das Unternehmen jedoch wichtige betriebliche Gründe dafür anführen, dass es zwingend notwendig ist, die Stunden zu einem bestimmten Zeitpunkt zu leisten, dann können Sie darauf nicht bestehen.
Arbeitsgericht Frankfurt, Aktenzeichen 6 Ca 2951/01