Unterschiedliche Verstöße - verschiedene Abmahnungen


Als Sekretärin schreiben Sie auch Abmahnungen an Mitarbeiter, die ein Fehlverhalten an den Tag gelegt haben.

Denken Sie immer daran, wenn Sie einen Mitarbeiter abmahnen: Verschiedenartige Pflichtverletzungen erfordern jeweils eine eigene Abmahnung. Sie dürfen nicht verschiedene Pflichtverletzungen in einer Abmahnung zusammenfassen.

Denn: Haben Sie einen Mitarbeiter einmal abgemahnt, setzt der Ausspruch einer wirksamen Kündigung voraus, dass das abgemahnte Verhalten und der Kündigungsgrund gleichartig sind oder in einem engen Zusammenhang stehen.

 

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