Ein Punkt, der offensichtlich immer wieder zu Diskussionen führt: die Öffnungskompetenzen bei der Postbearbeitung. Erst kürzlich fragte mich eine Leserin, wann sie denn nun einen Brief öffnen dürfe und wann nicht.
Hier die Antwort: Alle Briefe, auf denen persönlich oder vertraulich steht, dürfen nur von der Person geöffnet werden, an die der Brief adressiert ist. Weiterhin gelten folgende Regeln:
darf geöffnet werden:
Gärtnerei Mayer
Gänseblümchenstraße 2
12345 Wiesengrund
Gärtnerei Mayer
Frau Sabine Veilchenblau
Gänseblümchenstraße 2
12345 Wiesengrund
darf nicht geöffnet werden:
Frau Sabine Veilchenblau
Gärtnerei Mayer
Gänseblümchenstraße 2
12345 Wiesengrund