Zurzeit lesen Sie fast täglich in der Zeitung, dass Unternehmen insolvent sind. Was aber bedeutet Insolvenz im betriebswirtschaftlichen Sinne genau?
Ein Unternehmen ist dann insolvent bzw. zahlungsunfähig (§ 17 InsO), wenn es nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Dabei reicht jede fällige Forderung aus, unabhängig davon, ob der Gläubiger sie ernsthaft fordert oder ihre Höhe unerheblich ist. Entscheidend ist allein, dass sie besteht und vom Unternehmen nicht erfüllt werden kann. In diesem Fall können die Gläubiger einen Insolvenzantrag stellen.
Eine drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) liegt vor, wenn das Unternehmen voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Zahlungsverpflichtungen im Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen. Bei voraussichtlicher Zahlungsunfähigkeit kann aber nur das Unternehmen selbst einen Insolvenzantrag stellen, nicht dagegen seine Gläubiger.
Das Insolvenzverfahren: Das Insolvenzgericht erlässt einen Eröffnungsbeschluss und ernennt eine Person zum Insolvenzverwalter. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird das Vermögen des Unternehmens beschlagnahmt. Der Schuldner verliert die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über sein Vermögen. Der Insolvenzverwalter übernimmt dann auch die arbeitsrechtlichen Verpflichtungen des Arbeitgebers.