Bei Betriebsfeiern können Gäste zu Schaden kommen. Stürzt ein Redner z. B. über ein nicht ordnungsgemäß verlegtes Kabel und verletzt sich dabei, ist dies über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung bereits abgedeckt. Voraussetzung: Der Schaden entsteht bei einer „betriebsüblichen“ Veranstaltung, wie die Weihnachtsfeier eine ist.
Die Betriebshaftpflichtversicherung umfasst außerdem die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Mitarbeiter, wenn sie an einer Veranstaltung mitwirken oder teilnehmen.
Allerdings: Mietsachschäden durch Brand (z. B. der von Ihnen als Dekoration aufgestellte Weihnachtsbaum brennt ab, und das Feuer greift auf den von Ihnen gemieteten Raum über) und Explosion an Räumen/Gebäuden, die Ihr Unternehmen für die Veranstaltung gemietet hat, sind nicht üblicherweise in der Betriebshaftpflichtversicherung mitversichert. Rufen Sie Ihren Versicherungsfachmann an, ob Sie diesen Versicherungsschutz gesondert vereinbaren müssen.
Schäden an gemietetem Mobiliar, Elektronik und ähnlicher Ausrüstung, die Sie für die Veranstaltung gemietet haben, sind bei der Betriebshaftpflichtversicherung ausgeschlossen. Bei Bedarf müssen Sie also auch hierfür einen zusätzlichen Versicherungsschutz abschließen.
Hat Ihr Unternehmen eine Firmen-Inhaltsversicherung abgeschlossen?
Diese greift z. B. dann, wenn das Büro durch einen Feuerschaden zerstört wird oder Einbrecher einsteigen, die elektronischen Geräte stehlen und anschließend das Büro verwüsten. Die versicherten Gefahren können hierbei einzeln gewählt werden.
Die Firmen-Inhaltsversicherung beinhaltet zusätzlich eine so genannte abhängige Außenversicherung. Das heißt: Die versicherten Sachen sind auch dann geschützt, wenn sie sich vorübergehend außerhalb des Versicherungsorts befinden, wie dies bei einer Veranstaltung außerhalb des Firmengeländes der Fall sein kann. Beispiel: Sie nehmen Laptops, Videoanlagen und andere elektronische Geräte zu Ihrem externen Veranstaltungsort mit.
Achtung!
Die abhängige Außenversicherung bezieht sich jedoch nur auf Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel. Prüfen Sie mit Ihrem Versicherungsfachmann, ob Sie die Firmen-Inhaltsversicherung auch um weitere Risiken wie z. B. Schäden durch Elementarereignisse, Fehler in der Betriebstechnik und Gefahren bei Transporten ausdehnen wollen.
Tipp: Sichern Sie wertvolle elektronische Anlagen bei externen Veranstaltungen zusätzlich ab.
Für bereits in einer Elektronikversicherung versicherte und bei einer Veranstaltung eingesetzte elektronische Geräte oder Anlagen kann der Veranstaltungsort auf Antrag als zusätzlicher Versicherungsort vereinbart werden. Transporte zwischen Betriebsgrundstück und Veranstaltungsort sind dann allerdings nicht Gegenstand der Versicherung. Prüfen Sie deshalb, ob Sie auch den Transport absichern wollen.
Quelle: Allianz Versicherungs AG