Welche Briefe darf ich als Sekretärin öffnen?




Vor einigen Tagen rief Melanie W. aus Berlin in der Redaktion an. Ein Kollege habe sie böse angefahren, weil sie einen an ihn adressierten Brief geöffnet hatte. Er fühlte sich in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt. Melanie war verunsichert. Durfte sie den Brief nun öffnen oder nicht?

 

 

Was denken Sie? So war der Brief adressiert:


Herrn Dieter Meier
XY GmbH
Spreeufer 27
10178 Berlin

 

Melanie W. war im Recht, denn der Brief war nicht persönlich an Herrn Meier gerichtet. Der Kollege hat sich völlig zu Unrecht beschwert.

In vielen Firmen geistert immer noch die Information herum, dass Briefe als persönlich gelten müssen, wenn der Name des Empfängers vor dem Namen der Firma steht. Das ist falsch.

 

Das empfiehlt Office Korrespondenz aktuell: Stellen Sie in Ihrem Unternehmen klare Regeln auf:

  • Wenn auf Briefen der Vermerk „persönlich“ oder „vertraulich“ steht, werden sie ungeöffnet weitergeleitet.
  • Alle anderen Briefe werden geöffnet, auch wenn der Name des Empfängers an erster Stelle vor der Firma steht.
  • Die Mitarbeiter sorgen dafür, dass sie möglichst keine private Post an die Firmenadresse bekommen.

 

Das Landesarbeitsgericht Hammsagt in einem Urteil:
Eine Postsendung, die im Empfängerfeld mit dem Namen des Unternehmens und dem des Mitarbeiters gekennzeichnet ist, darf vom Arbeitgeber geöffnet werden. Nur wenn das Empfängerfeld daneben noch den Zusatz „persönlich“ oder „vertraulich“ enthält, muss der Arbeitgeber den Brief ungeöffnet weiterreichen.

 

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