Wenn Ihr Chef einen Mitarbeiter abmahnt, muss er dessen Pflichtverletzungen nachweisen


Eine Abmahnung durch den Chef ist nur gültig, wenn alle behaupteten Pflichtverletzungen zutreffend sind und er alle Punkte nachweisen kann.

Damit gaben die Richter des Landesarbeitsgerichts Köln einem Arbeitnehmer Recht, der gegen eine Abmahnung geklagt hatte (Az.: 11 Sa 243/07). Der Arbeitnehmer wurde abgemahnt, weil er von einem Diensttelefon häufig privat telefoniert haben sollte. Allerdings waren einige der Telefonate tatsächlich beruflich veranlasst gewesen. Außerdem konnte dem Arbeitnehmer nicht nachgewiesen werden, dass er selbst die Telefonate geführt hatte, denn das Telefon war auch für Kollegen zugänglich.

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Die meisten Abmahnungen werden vor Gericht abgewiesen, weil die Pflichtverletzungen nicht präzise genug beschrieben werden. Es kommt oft vor,dass Chefs versuchen, ihren gesamten Frust gegen einen Arbeitnehmer in eine Abmahnung zu stecken.

Das geht nach hinten los, denn: Wenn nur ein Punkt nicht bewiesen werden kann, ist die gesamte Abmahnung hinfällig. Geben Sie Ihrem Chef den Tipp: Besser ist es, nur eine Pflichtverletzung, diese dann aber hieb- und stichfest abzumahnen.