Wie sicher sind Sie bei Unterschriften?


Finden Sie es selbst heraus und beantworten Sie die folgenden fünf Fragen.

1. Sollen Zusätze wie „ppa.“ (per prokura), „i. V.“ (in Vollmacht),  „i. A.“ (im Auftrag) handschriftlich gesetzt werden?
a) Ja 
b) Nein

 

2. Wo unterschreibt die höherrangige Person: rechts oder links?
a) Rechts  
b) Links

 

3. Welche Unterschrift ist modern?
a) P. Müller  
b) Petra Müller  
c) Müller

 

4. Muss ein Prokurist alle Dokumente mit Außenwirkung mit „ppa.“ unterschreiben?
a) Ja  
b) Nein

 

5. Es ist durchaus zeitgemäß, die Position des Unterzeichners in Klammern oder Parenthese (Striche rechts und links, also zum Beispiel „– Sekretariat –“) zu setzen.
a) Ja  
b) Nein


Antwort auf Frage 1: Ja. Laut § 51 HGB hat der Prokurist in der Weise zu unterschreiben, dass er seinen Namen mit einem die Prokura andeutenden Zusatz beifügt. Das bedeutet: Das „ppa.“ muss handschriftlicherfolgen. Diese Regelung kann auf die übrigen Vollmachtskürzel übertragen werden.
Antwort auf Frage 2: Links
Antwort auf Frage 3: Petra Müller
Antwort auf Frage 4: Ja
Antwort auf Frage 5: Falsch. Klammern oder Striche ergeben im Unterschriftenblock keinen Sinn.

 

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