Wie teuer dürfen Weihnachtsgeschenke sein?


Geschenke an Geschäftsfreunde, Kunden oder andere für das Unternehmen relevante Personen können grundsätzlich steuerlich als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn eine festgelegte Freigrenze nicht überschritten wird.

Diese Freigrenze liegt nach deutschen Steuerrecht derzeit pro Empfänger und Jahr bei 35 Euro netto.

Achten Sie darauf, dass die Freigrenze für Geschenke nicht überschritten wird!

Diese 35-Euro-Grenze ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Der Unterschied besteht darin, dass bei einem Freibetrag alle Ausgaben bis zu diesem Betrag steuerlich abzugsfähig sind, alles darüber jedoch nicht. Bei einer Freigrenze hingegen ist alles bis zu dieser Grenze abzugsfähig. Wird diese Grenze jedoch überschritten, kann der Gesamtbetrag nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden.

Alles, was Sie sonst noch rund ums Thema Weihnachtspost-Organistaion beachten sollten, lesen Sie in Das Sekretärinnen-Handbuch – Ihr Erfolgsratgeber für Sekretariat und Assistenz.

Dies bedeutet: Kosten die Weihnachtsgeschenke für Ihre Kunden jeweils 40 Euro netto, scheitert der Betriebsausgabenabzug völlig, da der Freibetrag um 5 Euro überschritten wurde.