Zeugnisse muss immer Ihr Chef unterschreiben


Jedes Zeugnis, das Ihr Chef namentlich ausstellt, das heißt: in dem er als Aussteller namentlich genannt ist, muss er auch eigenhändig unterschreiben. Eine Unterschrift von Ihnen oder einem Kollegen ist auch dann nicht in Ordnung, wenn Sie es zum Beispiel in Reinform gebracht und ordnungsgemäß ausgedruckt haben und Ihr Chef vielleicht gerade im Urlaub ist.

Das zeigt der folgende Rechtsfall: Ein Geschäftsführer eines Unternehmens stellte ein Zeugnis für seinen Mitarbeiter aus, ließ es aber von einer dritten Person in Vertretung (i. V.) unterschreiben.

Das akzeptierte der betroffene Mitarbeiter nicht und verlangte bei Gericht, dass ein Ordnungsgeld bzw. sogar Zwangshaft festgesetzt wird, wenn der Aussteller des Zeugnisses seiner Verpflichtung nicht nachkommt.

So urteilte das Arbeitsgericht (ArbG) München: Es gab dem Mitarbeiter Recht.

Die Begründung der Richter: Es ist zwar grundsätzlich möglich, dass bei einem Zeugnis die Vertretung unterschreibt. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Name des Ausstellers aufgeführt ist. Denn es kann beim Lesen zu Irritationen kommen, wenn der Name des Ausstellers und derjenige, der unterschreibt, nicht identisch sind. Solche Unsicherheiten dürfen in einem Zeugnis nicht auftauchen (ArbG München, 18.08.10, Az.: 21 Ca 12890/09).

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