Katastrophenschutz auf Geschäftsreisen


Katastrophen und Krisen wie jüngst in Japan gibt es immer wieder. Wenn Ihr Chef oder Mitarbeiter häufig im Ausland Geschäfte machen, ist es gut, zu wissen, wohin sie sich wenden können, wenn im Reiseland politisch alles aus dem Lot gerät oder Naturkatastrophen eine spontane Rückreise unmöglich machen. Die EU-Kommission hat für solche Fälle eine neue Webseite eingerichtet.

Hier finden Sie Adressen aller konsularischen oder diplomatischen Vertretungen für deutsche Staatsbürger in Nicht-EU-Staaten:

ec.europa.eu/consularprotection/

Alle Konsulate oder Botschaften der EU-Länder sind verpflichtet, EU-Bürgern zu helfen, wenn deren Land keine eigene diplomatische Vertretung vor Ort hat – und zwar genauso, als wären sie ihre eigenen Staatsbürger. Das garantieren die EU-Verträge und die europäische Grundrechte-Charta. Der konsularische Schutz greift zum Beispiel bei Verlust des Reisepasses, bei einem schweren Unfall, einer ernsten Erkrankung, bei Opfern von Gewaltverbrechen sowie bei notwendigen Evakuierungen. Je nach Mitgliedsland werden in begrenztem Umfang finanzielle Vorleistungen wie die Bezahlung eines Heimflugs oder eines Hotelaufenthalts gewährt.

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